Ambulante Pflege „Am See“
Koloniestr. 97a
47057 Duisburg
Pflegedienstleitung: Metka Benko
Telefon: +49 (0) 203 518 837 72
Telefax: +49 (0) 203 518 724 73
info@ambulante-pflege-am-see.de
www.ambulante-pflege-am-see.de
Pflegebedürfte der Pflegegrade 2 bis 5 können Anstelle einer häuslichen Pflegehilfe, ein Pflegegeld beantragen.
Grundvoraussetzung ist die eigenständige Sicherstellung der pflegerischen Betreuung sowie der körperbezogenen Pflegemaßnahmen.
Im Falle einer solchen Inanspruchnahme sind Pflegebedürfte oder deren Angehörige dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassen Pflegedienst durchführen zu lassen. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 3 ist eine halbjährliche, für Betroffene der Pflegegrade 4 bis 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen.
Die regelmäßige Durchführung dieser Beratungseinsätze, ist Grundvoraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes.
Diese Form der wiederkehrenden Beratung soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und pflegenden Angehörigen eine praktische sowie pflegefachliche Unterstützung bieten.
Die Kosten des Beratungsbesuchs trägt die Pflegekasse, sofern eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 vorliegt. Für Pflegebedürftige des Pflegegrad 1 kann ein Beratungsgespräch einmal halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten, um für Sie die bestmögliche Entlastung zu schaffen.
Als zugelassener Pflegedienst stehen wir Ihnen oder Ihren Angehörigen gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegegeldes.
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Pflegedienstleitung: Metka Benko
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