Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von 1.628,68 € monatlich bzw. 53,54 € täglich vereinbart. Der in Rechnung gestellte EEE kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig vom hier ausgewiesenen EEE abweichen. Der EEE ergibt sich aus dem Pflegesatz je Pflegegrad, subtrahiert um die Leistung der Pflegekasse je Pflegegrad.
Der monatliche Zuschlagsbetrag für anspruchsberechtigte Personen nach § 43b SGB XI (zusätzliche Betreuung & Aktivierung) beträgt 211,39 €. Der Zuschlagsbetrag wird bei gesetzlich versicherten Personen von der Pflegekasse getragen und diesen direkt von der Pflegeeinrichtung in Rechnung gestellt. Bei privat versicherten Personen wird der Zuschlagsbetrag im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstatten.
Für die Unterbringung im Einzelzimmer ergibt sich ein Zuschlag von 1,12 € pro Tag bzw. 34,07 € pro Monat.